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Der Europäische Emissionshandel

ein weltweites Vorbild für wirksamen Klimaschutz

Seit 2005 wird in der EU der Ausstoß von Treibhausgasemissionen in der Energiewirtschaft und der energieintensiven Industrie durch den Europäischen Emissionshandel (Emissions Trading System, kurz: ETS) bepreist. Seit 2012 fällt auch der innereuropäische Flugverkehr unter den ETS und seit diesem Jahr (2024) gilt der ETS auch für den Seeverkehr innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes.

Der ETS basiert auf einem „Cap & Trade“ Mechanismus. Jedes Jahr wird eine Obergrenze („Cap“) festgelegt, wie hoch die Emissionen in den beteiligten Sektoren sein dürfen. Die Mitgliedstaaten verteilen daraufhin eine entsprechende Menge an Emissionszertifikaten, die von den betroffenen Unternehmen frei auf dem Markt gehandelt werden können („Trade“).

Diejenigen Unternehmen, die ihre Emissionen erfolgreich reduzieren, können durch den Verkauf ihrer überschüssigen Zertifikate zusätzlich profitieren.

Aus Fehlern lernen und wie es besser geht

Der CO2-Preis funktioniert (endlich)

In den ersten 12 Jahren war der Europäische Emissionshandel leider nicht wirklich erfolgreich, da über die Jahre viel zu viele Zertifikate verteilt wurden und sich deshalb kein richtiges Preissignal am Markt entwickeln konnte. Seit 2017 wurde der ETS jedoch entscheidend reformiert und seitdem funktioniert das Handelssystem wie beabsichtigt. Seit Beginn des ETS im Jahr 2005 sind die Treibhausgasemissionen in den betreffenden Sektoren europaweit bereits um rund 38% zurückgegangen, in Deutschland etwa um 31%. Ein großartiger Erfolg!

Mit dem Fit-for-55 Paket – dem regulatorischen Kern der europäischen Klimapolitik unter dem European Green Deal – wurde der ETS im vergangenen Jahr noch einmal maßgeblich verstärkt. Bislang war geplant, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 43% gegenüber 2005 zu senken. Das verschärfte Ziel sieht nun eine Absenkung um 62% gegenüber 2005 vor. Erreicht werden soll dies durch eine stärkere jährliche Absenkung der jeweils verfügbaren Zertifikate sowie durch zwei Sonderlöschungen von bereits im Markt befindlichen Zertifikaten 2024 und 2026.

Ebenfalls mit dem Fit-for-55 Paket wurde beschlossen, einen zweiten Emissionshandel (ETS II) für die Sektoren Gebäude, Straßenverkehr und jene Industrie- und Energieanlagen einzuführen, die bislang nicht unter den ETS I fielen. Der ETS II wird ab 2027 in Kraft treten, bereits ab 2024 müssen die Emissionen berichtet werden.

Deutschland ist bei der Bepreisung der Sektoren Wärme und Verkehr sogar schon weiter als die EU. Bereits seit 2021 ist bei uns das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) in Kraft, das ein nationales Emissionshandelssystem (nEHS) regelt. Auch unser nEHS funktioniert nach dem „Cap & Trade“ Mechanismus, also im Prinzip genauso wie das europäische Handelssystem. Bis 2026 sind die Preise für ein Emissionszertifikat im nEHS jedoch festgelegt. Aktuell beträgt der Preis für den Ausstoß einer Tonne CO2 45 €. Das ist immer noch weit weniger, als erforderlich wäre, um die wahren Kosten der Schäden zu kompensieren, die langfristig durch den Ausstoß von Treibhausgasen verursacht werden (diese werden auf gut 200 €/t CO2 geschätzt), aber es ist immerhin ein Anfang.

Sobald der ETS II auf europäischer Ebene in Kraft tritt, wird unser nationaler Emissionshandel in den ETS II überführt. Es besteht dann die Gefahr, dass der Preis für ein Emissionszertifikat in den Sektoren Gebäude und Verkehr sprunghaft ansteigt, da die Preise im ETS II von Anfang an am Markt gebildet werden. Das könnte die Verbraucherinnen und Verbraucher sehr stark belasten. Für diese durchaus wahrscheinliche Entwicklung müssen wir also unbedingt noch eine kluge politische Lösung finden.

 

Nehmen und Geben

Das Klimageld als wichtiger sozialer Ausgleich

Die Anzahl der im Markt befindlichen Emissionszertifikate wird jedes Jahr geringer. Dadurch ist es der Europäischen Union möglich, ihre Klimaziele planbar und zielgenau zu erreichen. Je weniger Emissionszertifikate zur Verfügung stehen, umso teurer wird der Preis für den Ausstoß von Treibhausgasen. Doch umso höher werden auch die Preise, die letztlich von den Bürgerinnen und Bürgern bezahlt werden müssen. Damit diese durch die Transformation hin zur Klimaneutralität nicht zu stark belastet werden, ist ein Kompensationsmechanismus zwingend erforderlich.

Die Idee ist: Wer sich klimafreundlich verhält und dadurch Emissionen einspart, der soll davon profitieren. Ermöglicht werden soll dies durch ein sogenanntes Klimageld.

Das Klimageld sollte durch einen Teil der Einnahmen aus der CO2-Bepreisung finanziert werden und so die entstehenden Mehrkosten für die Bürgerinnen und Bürger kompensieren.

Worte statt Taten

Wie die Ampel die gesellschaftliche Akzeptanz für Klimaschutz gefährdet

Die Ampel hat die Einführung eines Klimageldes in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt. Bisher allerdings ist es bei dem Versprechen geblieben und zuletzt hieß es sogar, dass das Klimageld erst ab 2027, also erst ab der nächsten Legislaturperiode eingeführt werden soll.

Wie schon bei dem Klimaschutzgesetz, versucht sich die Ampel also auch bei dem Thema Klimageld aus der Verantwortung zu stehlen. Das ist in meinen Augen eine desolate Politik, die bei den Bürgerinnen und Bürgern zurecht Unmut, Unverständnis und Verunsicherung auslöst. Noch ist die breite gesellschaftliche Akzeptanz und Bereitschaft in der Bevölkerung für mehr Klimaschutz gegeben, doch die Ampel gefährdet diese positive Einstellung durch ihre irrlichternde Politik mit jedem Tag mehr. Das finde ich sehr bedenklich, denn die Auswirkungen des Klimawandels spüren wir in Deutschland schon heute überdurchschnittlich stark. Statt schön klingender Worte brauchen wir in Deutschland jetzt handfeste Taten, um auch beim Klimaschutz weiter voranzukommen.