Ein neuer Reformschritt bei der Migration
Weniger Belastung für den Staat, mehr Humanität für die Menschen
Unsere aktuelle Flüchtlingspolitik ist ungerecht und kontraproduktiv. Ungerecht für die Schutzsuchenden: nach Europa schaffen es häufig nur die Fittesten, das Recht auf Asyl verkommt zum Recht des Stärkeren. Und kontraproduktiv für die Akzeptanz in der Bevölkerung: das bisherige System überfordert unseren Staat und unsere Gesellschaft, unter anderen wegen der großen Probleme bei der Rückführung abgelehnter Asylbewerber.
Die Folgen: Überlastung der Kommunen, zu wenig Kitaplätze, Wohnraum, Sprachkurse und Lehrer. Die Integration in den Arbeitsmarkt verläuft schleppend, von der gesellschaftlichen Integration ganz zu schweigen. Innerhalb Europas wächst das Misstrauen. EU-Binnengrenzen werden geschlossen.
Deshalb brauchen wir einen weiteren Reformschritt. Mit einigen Kollegen habe ich Vorschläge erarbeitet, wie eine Reform bei der Migration aussehen kann. Es reicht aus unsererSicht nicht aus, nur Rückführungen stärker durchsetzen, sondern auch die „Eintrittsregeln“ müssen deutlich verändert werden. Hier geht es zum ausführlichen Artikel in der FAZ. Oder einfach weiter lesen für die leicht gekürzte Form.
Fünf Punkte für eine neue Ordnung der Migration
mehr Akzeptanz und Gerechtigkeit, weniger Überforderung
1. Für ein neues europäisches Schutzsystem
Wer derzeit in der EU ankommt, bleibt auch in der EU – oftmals über die Zeit der Asylantragstellung hinaus. Hieße es jedoch an der Grenze bereits „Stop“, entfällt die Motivation für die meisten Nicht-Schutzbedürftigen, überhaupt in ein kriminelles Schlepper-System zu investieren. Das ist der Regierung Merkel mit dem sog. Türkei-Abkommen der EU erfolgreich gelungen. Deshalb wollen wir den Kerngedanken der Ampel-Koalition aus ihrem Koalitionsvertrag umsetzen, wonach die Prüfung des Schutzstatus bereits in einem Drittstaat erfolgen kann. Das senkt die Fehlanreize, stört das Schlepper-System und gewährleistet den notwendigen Schutz von Menschen auf der Flucht.
Hierzu wollen wir Vereinbarungen mit sicheren Drittstaaten, insbesondere auch afrikanischen Ländern mit rechtsstaatlichen Voraussetzungen, möglichst gemeinsam mit europäischen Partnern treffen.
Länder, für deren Flüchtlinge mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Asylantrag erfolgreich bewilligt wird, könnten als „unsichere Herkunftsstaaten“ definiert und eine zwischenzeitliche Überstellung in einen Drittstaat gleich unterlassen werden. Somit würde das Vorzeigen eines solchen Passes belohnt; nicht mehr das Wegwerfen von Ausweis-Papieren.
2. Für ein humaneres Schutzverfahren
In Zukunft soll der Fokus auf den am stärksten notleidenden Menschen liegen. Deshalb verpflichtet sich die EU zusätzlich, ein festes Sonderkontingent von Flüchtlingen jährlich aufzunehmen. Diese werden direkt von ihrem jeweiligen Aufenthaltsort in die EU gebracht und haben bis zu einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis eine Residenzpflicht. Kriterien, Anzahl und Auswahl sollten möglichst europäisch abgestimmt und in Zusammenarbeit mit dem UNHCR festgelegt werden.
3. Für mehr Fördern und Fordern
Anerkannte Flüchtlinge, sollen sofort und uneingeschränkt arbeiten können. Für maximal sechs Monate erhalten sie eine Unterkunft sowie ein Monatsgeld in Form einer Bezahlkarte. Nach spätestens sechs Monaten erlischt dieser Anspruch. Zudem wollen wir anerkannte Flüchtlinge dazu verpflichten, umgehend einen Sprachkurs und einen Integrationskurs abzulegen. Wer einen Kurs abbricht oder nicht erfolgreich besteht, erhält keine weiteren Ansprüche auf Unterkunft oder Leistungen. Danach sollen strenge Regeln für den Bezug von Sozialleistungen gelten, wie beispielsweise das Belegen eines Vollzeit-Sprachkurses. Auch den Anspruch auf Ganztagsbetreuung der Kinder wollen wir anpassen.
Für unseren sozialen Zusammenhalt gilt auch: Straffällig gewordene anerkannte Flüchtlinge verlieren umgehend ihr Aufenthaltsrecht, damit den Zugang zu Asyl- und Sozialleistungen und müssen zurück in ihr Heimatland. Dazu wollen wir weitere Migrations- und Rückführungsabkommen abschließen.
4. Für ein neues Integrationsversprechen
Ob ein Flüchtling anerkannt wird, soll zukünftig auch davon abhängig sein, inwieweit die Person unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung, einschließlich der Haltung der Bundesrepublik Deutschland zu Israel, glaubhaft akzeptiert. Wir nehmen es nicht hin, wenn politische Konflikte von außerhalb der EU in die EU hineingetragen werden. Der Schutz durch Asyl wird ad absurdum geführt, wenn anerkannte Flüchtlinge die Freiheitsrechte, die sie hier genießen, gleichzeitig bekämpfen.
Zudem geben wir ein neues Integrationsversprechen: Fällt der Grund für Asyl binnen fünf Jahren weg, müssen anerkannte Flüchtlinge in ihre Heimatländer zurückkehren. Ist dies nicht der Fall, können anerkannte Flüchtlinge nach zwei weiteren Jahren die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen, sofern sie o.g. Schritte erfolgreich durchlaufen bzw. absolviert haben.
5. Für eine bessere Umsetzung
Auf nationaler Ebene wollen wir die Zuständigkeiten für Flüchtlinge, Migration und Integration neu ordnen. Die Bundespolizei soll das Einreisemanagement verantworten und Ausreisepflichten durchsetzen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge soll in ein Bundesamt für Zuwanderung und Integration weiterentwickelt werden. Darin werden verschiedene Aufgaben der Ausländerbehörden, der Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter gebündelt.
Staaten, die sich als sichere Drittstaaten für die Durchführung von Schutzverfahren verpflichten, sollen im Gegenzug durch privilegierte Abkommen mit der EU ebenfalls profitieren. Gleichzeitig müssen mehr Staaten als sichere Drittstaaten anerkannt werden. Mit einer partnerschaftlichen Wirtschaftspolitik zwischen der EU und Afrika beugen wir zudem Migration aus wirtschaftlichen Gründen vor und bieten Perspektiven in den Heimatländern.