Die Energiewende, also der Umstieg auf eine klimaneutrale Energieversorgung, ist unvermeidlich, um den Klimawandel zu begrenzen und um Deutschland unabhängiger zu machen von Rohstoffimporten, wie wir sie derzeit etwa noch aus Russland erhalten. Damit wir erneuerbare Energien in Deutschland schneller ausbauen können, müssen Planungsprozesse und Genehmigungsverfahren maßgeblich vereinfacht und beschleunigt werden. Dies betrifft konkret 1. die rechtlichen Bestimmungen, insbesondere im Umwelt- und Artenschutz, 2. die Flächenverfügbarkeit und Netzanschlussbedingungen für Windenergie- und PV-Freiflächenanlagen sowie 3. den Umfang und Aufwand der behördlichen Verfahren. Die Einstufung der Erneuerbaren Energien als überragendes öffentliches Interesse ist ein erster wichtiger Schritt, um den geplanten Ausbau zu beschleunigen. Das ambitionierte Ziel der Bundesregierung, die Stromversorgung in Deutschland bis 2035 möglichst klimaneutral zu gestalten, lässt sich aber nur dann erreichen, wenn festgefahrene Strukturen und Prozesse überarbeitet und verbessert werden. Dafür setze ich mich ein.
Pressemitteilung: Organstreitverfahren zum GEG vor dem Bundes verfassungsgericht
Das Verfahren zum Gebäudeenergiegesetz missachtet Parlamentsrechte - Mitglied des Bundestages Thomas Heilmann beantragt einstweilige Verfügung beim BVerfG und leitet Organstreitverfahren ein Im Rahmen eines Organstreitverfahrens beim Bundesverfassungsgericht beantragt...