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BImA vermietet nur noch am unteren Ende des Mietspiegels

Für die mehr als 1.000 Mieterinnen und Mieter der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), einer der größten Vermieterinnen in unserem Bezirk, haben wir merkliche Entlastungen erreicht. Lange hatte die BImA die rechtliche Vorgabe, maximal wirtschaftlich, also am oberen Ende des Mietpreisspiegels zu vermieten. Das fand ich falsch, weil der Bund als Vermieter eine besondere soziale Verantwortung trägt und nicht selber Treiber von Mietpreisen sein sollte. Deshalb habe ich mich in diversen Gesprächen dafür stark gemacht, dass die Mieten dieser bundeseigenen Wohnungen zukünftig nur noch am unteren Ende des Mietspiegels anzusiedeln sind. Die Bundesregierung ist diesem Vorschlag gefolgt und hat den Sachverhalt im Juni 2019 beschlossen. Seit dem 15. November 2019 ist es offiziell: Die BImA darf Mieten künftig auch am unteren Ende des Mietpreisspiegels festsetzen. Soweit ich weiß, setzt die BImA diese Regelung bei Neuvermietungen um. Wenn Sie anderes beobachten, melden Sie sich gerne bei mir. Ich kümmere mich dann!

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