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NEUSTAAT Vorschlag 91 umgesetzt: Register-Gesetz

Das im Bundestag beschlossene Register-Gesetz ist ein entscheidender Turbo für die Modernisierung unserer Verwaltung! Jeder kennt das Problem: bei Behörden müssen wir unsere Daten häufig immer wieder angeben, obwohl sich nichts geändert hat. Das nervt und ist wahnsinnig ineffinzient. Wir wollen das Prinzip “Once-Only” umsetzen, d.h.: unsere Daten sollen die Behörden nur noch ein einziges Mal abfragen und dann für alle anderen Anliegen übertragen. Das geht aber nur, wenn die Register, in denen die Daten gespeichert sind (und das sind über 200!), kompatibel zueinander sind und der Datenfluss ungehindert erfolgen kann. Dazu modernisieren wir jetzt die Register. Zukünftig können die Behörden über eine einheitliche Kennziffer auf unsere Daten (Name, Genurtsdatum etc.) zugreifen. Trotzdem bleiben unsere Daten vor unberechtigten Zugriffen geschützt: 1. soll für jeden transparent einsehbar sein, welche Behörde die eigenen Daten zu welchem Zweck abgerufen hat. 2. werden unzulässige Abfragen technisch verhindert. 

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